Über die Stiftung – langer Atem für den Umweltschutz
Für viele Umweltschutzvorhaben braucht man einen langen Atem. Seit 1981 ist der Greenpeace e.V. in Deutschland aktiv und sorgt mit aufsehenerregenden Kampagnen und Aktionen dafür, dass Umweltprobleme ans Licht kommen und Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Allerdings sind gemeinnützige Vereine wie Greenpeace gesetzlich dazu verpflichtet, alle Spendengelder zeitnah, das heißt innerhalb von zwei Jahren, auszugeben. Auch deshalb hat der Greenpeace e.V. im Jahr 1999 beschlossen, zusätzlich eine gemeinnützige Stiftung zu errichten.
Für heute, morgen und übermorgen
Eine Stiftung ist für die Ewigkeit angelegt. Ihr Zweck bleibt auf ewig festgeschrieben, und das Kapital bleibt dauerhaft erhalten. Den Stiftungszweck erfüllen wir mit den Kapitalerträgen und aus Spenden. Einige Stiftungen erfüllen den Wunsch ihrer Stifterinnen und Stifter bereits seit mehr als 1.000 Jahren!
Stiften ist also das Richtige für all jene, die mit ihrem Geld nicht nur im Hier und Jetzt, sondern auch langfristig sinnvoll wirken möchten. Das 21. Jahrhundert muss ein Jahrhundert des Umwelt- und vor allem des Klimaschutzes werden. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass kommende Generationen eine gesicherte Lebensgrundlage vorfinden und der einzigartige Arten- und Naturreichtum unseres Planeten bewahrt wird!
Satzung
„Zweck der Stiftung ist der Schutz der Umwelt und Natur. Die Stiftung will die globalen Umweltprobleme bewusst machen und die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen bewahren. Ferner will sie sich dem Arten-, Freiraum- und Biotopschutz und der Förderung der Friedensforschung widmen.“ (Auszug aus §2 der Satzung).
Struktur
Die Satzung sieht drei Organe der Stiftung vor:
Vorstand
Der Vorstand kann aus einer oder zwei Personen bestehen, die hauptamtlich die Geschäfte der Stiftung führen und sie nach außen vertreten. Zudem legt der Vorstand im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele und Prioritäten fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrats und entscheidet über die ethische, soziale und ökologische Anlage des Stiftungskapitals.
Stiftungsversammlung
Alle drei Jahre lädt der Stiftungsrat alle Stifterinnen und Stifter zu einer Versammlung ein. Diese Stiftungsversammlung ist die Vertretung derjenigen, die der Umweltstiftung Greenpeace zugestiftet haben. Dabei wählen sie aus den eigenen Reihen zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Stiftungsrat. Außerdem werden die Entwicklungen und aktuelle Projekte der Stiftung vorgestellt.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat setzt den Vorstand ein, kontrolliert ihn regelmäßig und wacht über die Einhaltung der Satzung. Dazu gehört zum Beispiel die Prüfung des Jahresabschlusses und die Verabschiedung des Wirtschaftsplans. Der Stiftungsrat tagt zweimal im Jahr, meist in Hamburg.
Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Drei Mitglieder werden von Greenpeace e.V., Hamburg, bestellt.
- Bis zu zwei Mitglieder werden von der Stiftungsversammlung bestellt.
Seit 2024 besteht der Stiftungsrat aus folgenden Personen:
- Jörg Eggersdorfer, Virág Kaufer, Sönke Kranz, Marie Kuhn, Alexander von Dercks (Vorsitzender)