Förderung

Voraussetzungen einer Förderung

Als fördernde Stiftung freuen wir uns stets über neue Projektideen. Voraussetzung ist, dass sie zu den inhaltlichen Förderschwerpunkten der Umweltstiftung passen und unsere formalen Förderbedingungen erfüllen. Deshalb bitten wir Sie vorab, genau zu prüfen, ob Ihr Vorhaben unseren Förderkriterien entspricht, bevor Sie sich mit Ihrer Projektidee an uns wenden.

Foto © Helga Zinnecker

Inhaltliche Förderschwerpunkte

Die Umweltstiftung fördert mit ihren Projekten Maßnahmen und Aktivitäten des Natur- und Umweltschutzes sowie der Friedensarbeit. Dabei wählen wir Projekte vor allem danach aus, inwieweit sie zu uns und unseren fünf Förderschwerpunkten passen:

  • Friedensarbeit und -forschung
  • Wald- und Biotopschutz
  • Meeresschutz
  • Artenvielfalt
  • Klimaschutz und Umwelttechnologie

 

Formale Voraussetzungen

Die Umweltstiftung unterstützt ausschließlich Projekte von als gemeinnützig anerkannten Körperschaften. Dazu gehören zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen, öffentliche Träger oder andere gemeinnützige Einrichtungen. Körperschaften mit Sitz im Ausland können nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen.
Ihr Projekt sollte darüber hinaus machbar und sauber geplant sein. Ein strategisches und zielorientiertes Vorgehen ist uns ebenfalls sehr wichtig. Zudem sind wir an langfristig wirkenden Projekten interessiert. Um die Nachhaltigkeit unserer Förderung sicherzustellen, wollen wir deshalb bereits zu Beginn wissen, wie Ihr Projekt auch jenseits unserer finanziellen Unterstützung eine langfristige Wirkung entfalten kann.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Foto © Marcus Meyer / Greenpeace

Was wir nicht fördern

Bitte prüfen Sie auch, ob Ihr Projekt gegebenenfalls zu jenen Vorhaben gehört, die wir nicht unterstützen können:

  • Humanitäre Hilfsprojekte
  • Institutionelle Dauerförderung von Organisationen
  • Kommerziell ausgerichtete Vorhaben, Projekte von Unternehmen, Produktentwicklungen
  • Künstlerische Werke (z.B. Bücher, Filme, Kunstobjekte, Musik- und Theaterstücke), insofern sie nicht Teil der beantragten, direkten Umweltschutzmaßnahme sind
  • Einzelmaßnahmen zur Umweltbildung und -erziehung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Kita- und Schulausflüge, Naturerlebnistage, Unterrichtsmaterialien)
  • Einzelstipendien und Einzelfallhilfen (z.B. Ausbildungs- und Reisekosten, Forschungsstipendien)
  • Hilfen bei persönlichen Notlagen