Steuerliche Absetzbarkeit und Vorteile
Das Steuerrecht in Deutschland belohnt bürgerliches Engagement für das Gemeinwohl. Wer stiftet, genießt steuerliche Vorteile: Grundsätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens spenden oder stiften. In Ihrer Steuererklärung machen Sie diesen Betrag als Sonderausgaben geltend und mindern damit Ihre Steuerlast. Zusätzlich erlaubt Ihnen das Steuerrecht, einen Betrag bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren beim Finanzamt anzusetzen, wenn das Geld in den Kapitalstock einer Stiftung fließt. Sollten Sie erben und einen Teil des Vermögens innerhalb von zwei Jahren an uns spenden oder stiften, müssen Sie für diesen Betrag keine Erbschaftsteuer bezahlen.
Von fast allen Steuern befreit
Als Stiftung müssen wir keine Erbschaft- und Schenkungsteuer abführen. Das bedeutet: Wenn Sie uns eine Zuwendung oder ein Erbe zukommen lassen, kommt dieser Betrag unserem Einsatz für die Umwelt in vollem Umfang zugute. Die laufenden Erträge der Stiftung unterliegen ebenfalls nicht der Besteuerung. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von fast allen Steuern – auch von der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer – befreit. Sämtliche Erträge können wir daher uneingeschränkt für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwenden.