Ihr Engagement

Bei einer Stiftung wird das Vermögen auf Dauer festgelegt. Einige Stiftungen erfüllen seit mehr als 1000 Jahren den Wunsch des Stifters – wie etwa die bayerische „Wemding-Ries-Stiftung“ aus dem Jahre 950, die bis heute ein Hospital unterhält. Für die Erfüllung des Stiftungszwecks werden nur die Erträge aus dem Stiftungskapital sowie Spenden verwendet, das Kapital darf nicht angetastet werden.

Bei der Umweltstiftung Greenpeace dient auch das Kapital selbst einem guten Zweck, da es nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien angelegt ist. (Siehe, "Grüne Geldanlagen")

Die laufenden Erträge unterliegen nicht der Besteuerung, da gemeinnützige Stiftungen von fast allen Steuern, z.B. der Schenkung-, Erbschaft-, Körperschaft- und der Kapitalertragsteuer befreit sind. Sämtliche Erträge können daher uneingeschränkt für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

Was wir tun, ist kein Geheimnis

Ihre Zustiftung ist bei uns sicher angelegt. Die Umweltstiftung Greenpeace ist gemeinnützig und wird gleich mehrfach kontrolliert. Die Hamburger Justizbehörde ist die staatliche Stiftungsaufsicht und wacht u.a. über die Erfüllung des Stiftungszwecks. Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit der Mittelverwendung. Zusätzlich lassen wir unsere Tätigkeit freiwillig von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter die Lupe nehmen.

Damit Sie sich ein Bild über unsere Arbeit machen können, verschicken wir jeweils im Dezember unseren Jahresrundbrief.

Jubiläumsrundbrief 2009

Jahresrundbrief 2008

Jahresrundbrief 2007

Jahresrundbrief 2006