Struktur
Die Satzung sieht drei Organe der Stiftung vor.
Stiftungsversammlung:
Die Stiftungsversammlung ist die Vertretung derjenigen, die für die Umweltstiftung Greenpeace gestiftet oder gespendet haben. Sie wählt zwei der Mitglieder des Stiftungsrates und ruft sie ab. Die Stiftungsversammlung hat das Recht, mindestens einmal jährlich vom Stiftungsrat über die Angelegenheiten der Stiftung informiert zu werden.
Stiftungsrat:
Der Stiftungsrat setzt den Vorstand ein und wacht über die Einhaltung der Satzung. Er kann dem Vorstand Anregungen geben und Kritik üben. Er kann vom Vorstand jederzeit Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen.
Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- zwei Mitglieder werden von Greenpeace e.V., Hamburg, bestellt
- ein der deutschen Sprache mächtiges Mitglied wird von Stichting Greenpeace Council, Amsterdam, bestellt.
- bis zu zwei Mitglieder werden von der Stiftungsversmmlung bestellt.
Seit Oktober 2008 besteht der Stiftungsrat aus folgenden Personen (von links nach rechts):
- Alexander von Dercks
- Gerhard Wallmeyer (Vorsitzender)
- Muriel Bonnardin
- Dr. Klaus Rollin
- Dr. Werner Tetzlaff
Vorstand:
Der Vorstand führt die Geschäfte. Er legt im Rahmen des Stiftungszweckes die konkreten Ziele und Prioritäten fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Der Vorstand beschließt für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan und legt für das abgelaufene Haushaltsjahr einen Jahresabschluss vor. Er sorgt für Transparenz nach außen.
Mitglieder des Vorstandes können ehren-, neben- oder hauptamtlich für die Stiftung tätig sein. Die Entscheidung darüber und gegebenenfalls über die Höhe einer Vergütung obliegt dem Stiftungsrat.




